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Allge­meine Bedin­gungen für die Teilnahme am Boarding­World Partner für Geschäfts­kunden Programm

§ 1 Geltung

Diese Allge­meinen Bedin­gungen für die Teilnahme am Boarding­World Partner für Geschäfts­kunden Programm (nachfolgend „B2B-AGB“) regeln die Rahmen­be­din­gungen, unter denen der Kunde als Teilnehmer des Boarding­World Partner für Geschäfts­kunden Programms Zugang zu den Produkten und Services erhält, die von der Boarding­World angeboten werden (das „Boarding­World B2B-Programm“).

§ 2 Verantwortlichkeit

Verant­wortlich für das Boarding­World B2B-Programm ist:

Oswald Facility-Management GmbH

Eppel­heimer Straße 14

69115 Heidelberg

§ 3 Teilnehmer des Boarding­World B2B-Programms

(1) Die Teilnahme am Boarding­World B2B-Programm ist ausschließlich Unter­nehmern nach § 14 BGB und öffentlich-recht­lichen Rechts­trägern (nachfolgend „Kunde“ genannt) nach vorhe­riger Anmeldung möglich.

(2) Als Teilnehmer am Boarding­World B2B-Programm erhält der Kunde, bei seinem Wunsch­standort bzw. online als B2B- Kunde, unter den hier festge­setzten Rahmen­be­din­gungen, Zugang zu dem Angebot an Produkten und Services von Boarding­World für B2B-Kunden. Ein Anspruch auf den Abschluss eines Kauf- oder sonstigen Vertrages folgt hieraus jedoch nicht.

(3) Sämtliche wesent­liche Änderungen des Geschäfts­be­triebs des Kunden, insbe­sondere aber nicht abschließend eine Änderung der Firma oder der vertre­tungs­be­rech­tigten Personen sind unver­züglich gegenüber Boarding­World anzuzeigen.

§ 4 Anmeldung

(1) Die Teilnahme am Boarding­World B2B-Programm ist kostenlos. Eine Anmeldung zum Boarding­World B2B-Programm ist vor Ort (Rohrbacher Str. 32, 69115 Heidelberg) möglich.

(3) Um die Mehrwerte als Kunde im Boarding­World B2B-Programm wahrnehmen zu können, erhält der Kunde von uns eine Geschäfts­kunden-Karte, mit der sich der Kunde vor Ort als Teilnehmer des Boarding­World B2B-Programms ausweisen kann. Bei Verlust der Karte wird diese kostenlos ersetzt. Ein Anspruch auf eine Teilnahme am Boarding­World ‑Programm besteht nicht.

(4) Wenn der Kunde teilnah­me­be­rechtigt ist (siehe § 3), beginnt seine Teilnahme am Boarding­World B2B-Programm unmit­telbar nach Durch­führung der Anmeldung und Bestä­tigung der Aufnahme durch den Verant­wort­lichen des Boarding­World B2B Programms (siehe § 2).

§ 5 Kündigung

(1) Der Kunde kann seine Teilnahme am Boarding­World B2B-Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Kündi­gungs­frist durch Mitteilung in Textform, zum Beispiel per E‑Mail, beenden.

(2) Eine Kündigung durch Boarding­World ist ohne Angabe eines wichtigen Grundes mit einer Frist von zwei Wochen möglich.

(3) Das Recht der Parteien zur außer­or­dent­lichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.

§ 6 Änderung der Teilnahmebedingungen

(1) Boarding­World behält sich das Recht vor, diese B2B-AGB zu ändern. Vor Inkraft­treten der Änderung wird der Kunde über die Änderung und ihre Folgen mit einer Frist von wenigstens 30 Tagen per E‑Mail infor­miert. Sollte der Kunde der Änderung nicht vor Ablauf dieser Frist wider­sprechen, gelten diese ab dem angege­benen Zeitpunkt.

(2) Sollte der Kunde die neuen Teilnah­me­be­din­gungen nicht akzep­tieren, kann er der Änderung in Textform, zum Beispiel per E‑Mail, wider­sprechen oder die Teilnahme am Boarding­World B2B- Programm kündigen. Wenn der Kunde der Änderung wider­spricht, gelten die bishe­rigen Bedin­gungen für ihn fort. Boarding­World behält sich das Recht vor, in diesem Fall die Teilnahme am Boarding­World B2B-Programm gegenüber dem wider­spre­chenden Kunden ordentlich zu kündigen.

§ 7 Bruttopreise

Die Boarding­World ausge­wie­senen Preise verstehen sich als Brutto­preise, in denen die

Mehrwert­steuer auf den Einzel­preis auf Artikel­ebene berechnet wird.

§ 8 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadens­ersatz sind ausge­schlossen. Hiervon ausge­nommen sind Schadens­er­satz­an­sprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätz­lichen oder grob fahrläs­sigen Pflicht­ver­letzung von Boarding­World, seiner gesetz­lichen Vertreter oder Erfül­lungs­ge­hilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs­gemäße Durch­führung des Vertrages überhaupt erst ermög­licht und auf deren Einhaltung der Kunde regel­mäßig vertrauen darf.

(2) Bei der leicht fahrläs­sigen Verletzung von Vertrags­pflichten haftet Boarding­World nur auf den vertrags­ty­pi­schen, vorher­seh­baren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadens­er­satz­an­sprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschrän­kungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetz­lichen Vertreter und Erfül­lungs­ge­hilfen von Boarding World, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Bundes­da­ten­schutz­ge­setzes bleiben unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Diese B2B-AGB unter­liegen dem Recht der Bundes­re­publik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juris­tische Person des öffent­lichen Rechts oder um ein öffentlich-recht­liches Sonder­ver­mögen handelt, ist Gerichts­stand für alle Strei­tig­keiten aus Vertrags­ver­hält­nissen zwischen dem Kunden und Oswald Facility-Management GmbH der Sitz von Oswald Facility-Management GmbH.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser B2B-AGB ganz oder teilweise ungültig bzw. undurch­setzbar sein oder werden, beein­trächtigt dies nicht die Gültigkeit oder Durch­setz­barkeit der verblei­benden Bestim­mungen. Die ungültige oder undurch­setzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durch­setzbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wesent­lichen Zweck der ungül­tigen oder undurch­setz­baren Bestimmung so nahe wie möglich kommt; dasselbe gilt sinngemäß für Lücken in dieser Vereinbarung.