Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am BoardingWorld Partner für Geschäftskunden Programm
§ 1 Geltung
Diese Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme am BoardingWorld Partner für Geschäftskunden Programm (nachfolgend „B2B-AGB“) regeln die Rahmenbedingungen, unter denen der Kunde als Teilnehmer des BoardingWorld Partner für Geschäftskunden Programms Zugang zu den Produkten und Services erhält, die von der BoardingWorld angeboten werden (das „BoardingWorld B2B-Programm“).
§ 2 Verantwortlichkeit
Verantwortlich für das BoardingWorld B2B-Programm ist:
Oswald Facility-Management GmbH
Eppelheimer Straße 14
69115 Heidelberg
§ 3 Teilnehmer des BoardingWorld B2B-Programms
(1) Die Teilnahme am BoardingWorld B2B-Programm ist ausschließlich Unternehmern nach § 14 BGB und öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern (nachfolgend „Kunde“ genannt) nach vorheriger Anmeldung möglich.
(2) Als Teilnehmer am BoardingWorld B2B-Programm erhält der Kunde, bei seinem Wunschstandort bzw. online als B2B- Kunde, unter den hier festgesetzten Rahmenbedingungen, Zugang zu dem Angebot an Produkten und Services von BoardingWorld für B2B-Kunden. Ein Anspruch auf den Abschluss eines Kauf- oder sonstigen Vertrages folgt hieraus jedoch nicht.
(3) Sämtliche wesentliche Änderungen des Geschäftsbetriebs des Kunden, insbesondere aber nicht abschließend eine Änderung der Firma oder der vertretungsberechtigten Personen sind unverzüglich gegenüber BoardingWorld anzuzeigen.
§ 4 Anmeldung
(1) Die Teilnahme am BoardingWorld B2B-Programm ist kostenlos. Eine Anmeldung zum BoardingWorld B2B-Programm ist vor Ort (Rohrbacher Str. 32, 69115 Heidelberg) möglich.
(3) Um die Mehrwerte als Kunde im BoardingWorld B2B-Programm wahrnehmen zu können, erhält der Kunde von uns eine Geschäftskunden-Karte, mit der sich der Kunde vor Ort als Teilnehmer des BoardingWorld B2B-Programms ausweisen kann. Bei Verlust der Karte wird diese kostenlos ersetzt. Ein Anspruch auf eine Teilnahme am BoardingWorld ‑Programm besteht nicht.
(4) Wenn der Kunde teilnahmeberechtigt ist (siehe § 3), beginnt seine Teilnahme am BoardingWorld B2B-Programm unmittelbar nach Durchführung der Anmeldung und Bestätigung der Aufnahme durch den Verantwortlichen des BoardingWorld B2B Programms (siehe § 2).
§ 5 Kündigung
(1) Der Kunde kann seine Teilnahme am BoardingWorld B2B-Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch Mitteilung in Textform, zum Beispiel per E‑Mail, beenden.
(2) Eine Kündigung durch BoardingWorld ist ohne Angabe eines wichtigen Grundes mit einer Frist von zwei Wochen möglich.
(3) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
§ 6 Änderung der Teilnahmebedingungen
(1) BoardingWorld behält sich das Recht vor, diese B2B-AGB zu ändern. Vor Inkrafttreten der Änderung wird der Kunde über die Änderung und ihre Folgen mit einer Frist von wenigstens 30 Tagen per E‑Mail informiert. Sollte der Kunde der Änderung nicht vor Ablauf dieser Frist widersprechen, gelten diese ab dem angegebenen Zeitpunkt.
(2) Sollte der Kunde die neuen Teilnahmebedingungen nicht akzeptieren, kann er der Änderung in Textform, zum Beispiel per E‑Mail, widersprechen oder die Teilnahme am BoardingWorld B2B- Programm kündigen. Wenn der Kunde der Änderung widerspricht, gelten die bisherigen Bedingungen für ihn fort. BoardingWorld behält sich das Recht vor, in diesem Fall die Teilnahme am BoardingWorld B2B-Programm gegenüber dem widersprechenden Kunden ordentlich zu kündigen.
§ 7 Bruttopreise
Die BoardingWorld ausgewiesenen Preise verstehen sich als Bruttopreise, in denen die
Mehrwertsteuer auf den Einzelpreis auf Artikelebene berechnet wird.
§ 8 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BoardingWorld, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten haftet BoardingWorld nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Boarding World, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Diese B2B-AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Oswald Facility-Management GmbH der Sitz von Oswald Facility-Management GmbH.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser B2B-AGB ganz oder teilweise ungültig bzw. undurchsetzbar sein oder werden, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wesentlichen Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt; dasselbe gilt sinngemäß für Lücken in dieser Vereinbarung.